Das H-Kennzeichen: Mehr als nur ein Buchstabe am Heck
Für Besitzer klassischer Fahrzeuge ist es oft das Ziel: das begehrte „H“ am Ende des Nummernschilds. Das H-Kennzeichen ist nicht nur ein Statussymbol, das die historische Bedeutung und den guten Zustand eines Fahrzeugs unterstreicht, sondern auch die offizielle Anerkennung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Doch neben dem Prestige bietet die Zulassung als historisches Fahrzeug auch ganz handfeste finanzielle und praktische Vorteile. Im Fahrzeugzentrum Wesemann in Farsleben teilen wir die Leidenschaft für Oldtimer und wissen, was für den Erhalt dieser automobilen Schätze wichtig ist. Deshalb erklären wir Ihnen hier ausführlich, welche Voraussetzungen Ihr Klassiker für das H-Kennzeichen erfüllen muss und welche Vorteile damit verbunden sind.
Was genau ist das H-Kennzeichen?
Das H-Kennzeichen ist ein spezielles deutsches Nummernschild für historische Kraftfahrzeuge. Es unterscheidet sich von einem normalen Kennzeichen durch den Buchstaben „H“ (für „historisch“), der ganz am Ende nach der Erkennungsnummer hinzugefügt wird. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 9 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit § 2 Nr. 22 FZV.
Die entscheidenden Vorteile des H-Kennzeichens
Warum ist das H-Kennzeichen für viele Oldtimer-Besitzer so attraktiv? Die Gründe liegen auf der Hand:
1. Günstige Kfz-Steuer
Der wohl bekannteste Vorteil ist die pauschale Kfz-Steuer. Unabhängig von Hubraum oder Schadstoffausstoß beträgt die jährliche Steuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen derzeit einheitlich:
- ca. 191 Euro für PKW
- ca. 46 Euro für Krafträder (Motorräder)
Gerade bei hubraumstarken Klassikern oder älteren Dieselfahrzeugen ohne Kat bedeutet das oft eine erhebliche Ersparnis gegenüber der regulären Besteuerung.
2. Günstigere Versicherungstarife
Viele Versicherungsgesellschaften bieten spezielle und oft deutlich günstigere Tarife für Oldtimer mit H-Kennzeichen an. Diese berücksichtigen meist die geringere Jahresfahrleistung und die pflegliche Behandlung der Fahrzeuge. Ein Vergleich lohnt sich hier immer!
3. Freie Fahrt in Umweltzonen
Ein entscheidender praktischer Vorteil: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind generell von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen ausgenommen. Sie dürfen also auch ohne grüne Plakette in alle deutschen Umweltzonen einfahren.
4. Anerkennung als technisches Kulturgut
Das H-Kennzeichen ist die offizielle Bestätigung, dass Ihr Fahrzeug als erhaltenswertes technisches Kulturgut anerkannt ist. Das kann nicht nur stolz machen, sondern auch bei bestimmten Veranstaltungen oder Ausfahrten relevant sein.
5. Potenzielle Wertsteigerung / Werterhalt
Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen signalisiert einen geprüften, guten und originalen Zustand. Dies kann sich positiv auf den Wert und die Werterhaltung Ihres Klassikers auswirken.
Die Voraussetzungen: Wann bekommt ein Fahrzeug das „H“?
Nicht jedes alte Auto qualifiziert sich automatisch für das H-Kennzeichen. Die Anforderungen sind klar in § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt und werden durch ein spezielles Gutachten überprüft. Die wichtigsten Kriterien sind:
1. Das Mindestalter: 30 Jahre
Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein. Stichtag ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr.
2. Der Zustand: Gut erhalten und original
Das Fahrzeug muss sich in einem guten, erhaltenswerten Zustand befinden. Das bedeutet:
- Keine übermäßigen Gebrauchsspuren.
- Keine offensichtlichen technischen Mängel, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
- Keine groben oder unsachgemäßen Reparaturen.
- Es muss sich zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ eignen.
3. Originalität: Weitestgehend im Originalzustand
Dies ist oft der kniffligste Punkt. Das Fahrzeug muss weitestgehend dem damaligen Originalzustand entsprechen. Die sogenannten Hauptbaugruppen (Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsen, Lenkung, Karosserie/Rahmen) sollten original oder originalgetreu aufgearbeitet sein. Kleinere Abweichungen oder Gebrauchsspuren sind normal, aber „verbastelte“ Fahrzeuge haben keine Chance.
4. Zeitgenössische Umbauten/Tuning
Umbauten oder Tuningmaßnahmen sind nicht per se ausgeschlossen! Sie sind jedoch nur dann zulässig, wenn sie zeitgenössisch sind. Das heißt:
- Die Umbauten müssen innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung des Fahrzeugs üblich gewesen sein und auch damals schon zulässig gewesen sein (z.B. andere Felgen, Sportlenkrad, Leistungssteigerung einer bekannten Tuningfirma aus der Epoche).
- Für die Umbauten muss in der Regel ein Nachweis über die damalige Zulässigkeit vorliegen (z.B. alte Gutachten, ABE, Eintragungen).
Einen detaillierten Überblick über die Anforderungen bietet der „Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern“, den Prüforganisationen wie z.B. der TÜV SÜD bereitstellen.
5. Verkehrssicherheit
Unabhängig vom Alter muss das Fahrzeug natürlich verkehrssicher sein. Das Oldtimer-Gutachten beinhaltet quasi eine bestandene Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
Das Gutachten nach § 23 StVZO: Der Weg zum H-Kennzeichen
Um das H-Kennzeichen zu erhalten, benötigen Sie ein offizielles Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO. Dieses bestätigt, dass Ihr Fahrzeug alle oben genannten Kriterien erfüllt.
Wer erstellt das Gutachten?
Das Gutachten darf nur von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieuren einer technischen Prüfstelle (z.B. DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS) erstellt werden. Wir im Fahrzeugzentrum Wesemann arbeiten eng mit der DEKRA zusammen, deren Prüfer täglich bei uns im Haus sind.
Was wird im Gutachten geprüft?
Der Sachverständige prüft detailliert den Zustand, die Originalität der Baugruppen und ob eventuelle Umbauten zeitgenössisch sind. Er gleicht die Fahrzeugdaten ab und dokumentiert alles in einem umfangreichen Gutachten.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Präsentieren Sie Ihr Fahrzeug in einem sauberen und gepflegten Zustand. Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit (Fahrzeugpapiere, Nachweise über Restaurierungen oder Umbauten, ABEs etc.). Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug die Kriterien erfüllt, bieten wir im Fahrzeugzentrum Wesemann gerne einen Vorab-Check an und beraten Sie.
Die Zulassung mit H-Kennzeichen: Die letzten Schritte
Mit dem positiven Gutachten nach § 23 StVZO und einer gültigen Versicherungsbestätigung (eVB) für Oldtimer können Sie dann zur zuständigen Zulassungsstelle gehen und das H-Kennzeichen für Ihren Klassiker beantragen.
Gut zu wissen: H-Kennzeichen vs. Saison- / 07er-Kennzeichen
Das H-Kennzeichen erlaubt die uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeugs das ganze Jahr über. Es kann auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden (z.B. von April bis Oktober), um Steuern und Versicherung für die Standzeit zu sparen. Das rote 07er-Kennzeichen ist hingegen ein Wechselkennzeichen für Sammler mehrerer Oldtimer und erlaubt nur Fahrten zu bestimmten Zwecken (Probe-, Überführungs-, Werkstattfahrten, Veranstaltungen).
Ihr Partner für Oldtimer in Farsleben und der Börde: Fahrzeugzentrum Wesemann
Der Weg zum H-Kennzeichen kann manchmal Fragen aufwerfen, besonders bei der Beurteilung von Originalität oder zeitgenössischen Umbauten. Als Oldtimer-Liebhaber und erfahrene KFZ-Meisterwerkstatt in Farsleben stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie bei:
- Der technischen Vorbereitung Ihres Fahrzeugs auf das Gutachten.
- Notwendigen Reparatur-, Wartungs- oder Restaurationsarbeiten.
- Der Einschätzung von Zustand und Originalität.
- Der Koordination des Gutachten-Termins mit der DEKRA direkt bei uns im Haus.
Fragen zum H-Kennzeichen oder Oldtimer-Service?
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum H-Kennzeichen und bei der Pflege Ihres Klassikers. Kontaktieren Sie Ihre Oldtimer-Experten im Fahrzeugzentrum Wesemann in Farsleben!
Oldtimer-Beratung anfragen